Gebührensatzung
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg
(Bädergebührensatzung – BädGebS)
Vom 22. April 2013 (Amtsblatt S. 142),
zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2023 (Amtsblatt S. 572)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Gebührenpflicht; Gebührenschuldner
§ 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
§ 3 Gebühren für den öffentlichen Badebetrieb
§ 4 Gebühren für den öffentlichen Saunabetrieb
§ 5 Gebühren für Kurse, Kindergeburtstage; sonstige Gebühren
§ 6 Gebühren für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen
§ 7 Sonderaktionen und Sonderkarten
§ 8 Gebührenermäßigungen; Gebührenbefreiungen
§ 9 Begriffsbestimmungen
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1: Gebühren für den öffentlichen Badebetrieb
Anlage 2: Gebühren für den öffentlichen Saunabetrieb
Anlage 3: Gebühren für Kurse; sonstige Gebühren
Anlage 4: Gebühren für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen
§ 1
Gebührenpflicht; Gebührenschuldner
-
Für die Benutzung der von der Stadt als öffentliche Einrichtung betriebenen Bäder werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. In den Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
-
Gebührenschuldner sind die Benutzer der Einrichtungen.
§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
-
Die Gebühren für den öffentlichen Bade- und Saunabetrieb sind vor der Benutzung der Einrichtung fällig und an den jeweils vorhandenen Kassensystemen oder, sofern angeboten, über einen Online-Shop zu entrichten.
-
Die Gebühren für Kurse und Kindergeburtstage werden bei der Einschreibung bzw. mit der Bestätigung der Anmeldung fällig. Eine Erstattung der Gebühren bei Nichtteilnahme erfolgt nicht.
-
Die Gebühren für die ganz- oder halbjährige Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen werden jeweils zum Quartalsende fällig. Die Gebühren für Einzelbelegungen werden bei der Einschreibung bzw. mit der Bestätigung der Anmeldung fällig. Eine Erstattung der Gebühren bei Nichtinanspruchnahme oder durch Ausfall auf Grund von Betriebsferien und Veranstaltungen erfolgt nicht.
-
Etwaige Nutzungseinschränkungen z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder ähnliche Veranstaltungen führen weder zum Entfall noch zur Ermäßigung der Gebühr. Dies gilt auch für Nutzungseinschränkungen aufgrund technischer Störungen sowie für wetterbedingte Nutzungseinschränkungen der Freibäder.
§ 3
Gebühren für den öffentlichen Badebetrieb
-
Für den öffentlichen Badebetrieb im Hallenbad Katzwangbad und Nordostbad wird die Gebühr in folgender Form erhoben:
-
Tarif I: Tageskarte
für die einmalige Nutzung während der gesamten täglichen Betriebszeit.
-
-
Für den öffentlichen Badebetrieb in den Freibädern Westbad, Stadionbad und Naturgartenbad werden die Gebühren in folgender Form erhoben:
-
Tarif I: Tageskarte
für die einmalige Nutzung während der gesamten täglichen Betriebszeit;
-
Feierabendtarif
für die Nutzung ab 17.00 Uhr bis zum Ende der täglichen Betriebszeit, außer an Sonn- und Feiertagen.
-
-
Für den öffentlichen Badebetrieb in den Hallenbädern Südstadtbad und Langwasserbad werden die Gebühren in folgender Form erhoben:
-
Tarif II: Zeitkarte zwei Stunden
-
Tarif III: Zeitkarte vier Stunden
für die einmalige Nutzung im Laufe der täglichen Betriebszeit.
Bei Überschreitung der Zeiten wird eine Nachgebühr je angefangener halben Stunde nach Ende der Nutzung erhoben;
-
Tarif IV: Tageskarte
für die einmalige Nutzung während der gesamten täglichen Betriebszeit.
-
-
Besondere Formen der Gebührenerhebung für die Tarife I und II in den in Abs. 1 bis 3 genannten Bädern sind:
-
10+1-Karte
für elf Besuche in den Tarifen I und II;
-
20er-Karte
für entsprechend viele Besuche in den Tarifen I und II;
-
Halbjahreskarte
für beliebig viele Besuche in den Tarifen I und II;
-
Jahreskarte
für beliebig viele Besuche in den Tarifen I und II.
Zwischen den Besuchen im Tarif II muss eine Unterbrechungszeit von mindestens 90 Minuten liegen. Halbjahreskarten gelten sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung und sind nicht übertragbar. Jahreskarten gelten zwölf Monate ab dem Tag der Ausstellung und sind nicht übertragbar. Ist durch eine ärztlich bescheinigte Krankheit von mehr als 15 Kalendertagen der Schwimmbadbesuch nicht möglich, kann nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung eine Verlängerung der Halbjahreskarte bzw. Jahreskarte für den Zeitraum ab dem 16. Tag der Krankheit erfolgen. Beim Kauf einer Halbjahreskarte als Hauptkarte für einen Erwachsenen ist für jedes weitere Familienmitglied der Erwerb einer Halbjahreskarte als Nebenkarte möglich. Dabei kann der Tarif der Hauptkarte nicht niedriger sein als der Tarif der Nebenkarte.
-
-
10+1-Karten (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), 20er-Karten (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2) und Halbjahreskarten (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) sowie Jahreskarten (Abs. 4 Satz 1 Nr. 4) werden bei ganzer oder teilweiser Nichtbenutzung nicht zurückgenommen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
-
Die Höhe der in Abs. 1 bis 4 genannten Gebühren ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Satzung.
§ 4
Gebühren für den öffentlichen Saunabetrieb
-
Für den öffentlichen Saunabetrieb im Hallenbad Katzwangbad wird die Gebühr in folgender Form erhoben:
-
Tageskarte
für die einmalige Nutzung während der gesamten täglichen Betriebszeit;
die Tageskarte berechtigt auch zur Benutzung des Hallenbades während der öffentlichen Betriebszeiten;
-
Geldwertkarten
-
-
Für den öffentlichen Saunabetrieb in den Hallenbädern Südstadtbad und Langwasserbad werden die Gebühren in folgender Form erhoben:
-
Tageskarte
für die einmalige Nutzung während der gesamten täglichen Betriebszeit;
die Tageskarte berechtigt auch zur Benutzung des Hallenbades während der öffentlichen Betriebszeiten;
-
Zeitkarte zwei Stunden
für die einmalige Nutzung im Laufe der täglichen Betriebszeit;
die Karte berechtigt auch zur Benutzung des Hallenbades während der öffentlichen Betriebszeiten. Bei Überschreitung der Zeit wird eine Nachgebühr je angefangener halben Stunde nach Ende der Nutzung erhoben;
-
Zeitkarte vier Stunden
für die einmalige Nutzung im Laufe der täglichen Betriebszeit;
die Karte berechtigt auch zur Benutzung des Hallenbades während der öffentlichen Betriebszeiten. Bei Überschreitung der Zeit wird eine Nachgebühr je angefangener halben Stunde nach Ende der Nutzung erhoben;
-
Geldwertkarten.
-
-
Die Höhe der in Abs. 1 und 2 genannten Gebühren ergibt sich aus Anlage 2 zu dieser Satzung.
§ 5
Gebühren für Kurse, Kindergeburtstage; sonstige Gebühren
-
Für das Kursangebot werden Gebühren entsprechend der Anlage 3 erhoben. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten einschließlich der Umkleidezeiten und bezieht sich auf vorher festgelegte Termine, für die eine Anmeldung erforderlich ist. Die Eintrittsgebühren sind in der jeweiligen Kursgebühr enthalten.
-
Für Kindergeburtstage werden Gebühren durch gesonderte Nutzungsvereinbarung festgelegt.
-
Sonstige Gebühren werden nach Anlage 3 zu dieser Satzung erhoben.
§ 6
Gebühren für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen
-
Für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen werden Gebühren gemäß Anlage 4 erhoben. Die Gebühren werden pro Nutzungseinheit verrechnet. Eine Nutzungseinheit ist die einmalige Nutzung in einem zeitlichen Umfang von 60 Minuten durch Vereine und Gruppen bzw. die einmalige Nutzung in einem zeitlichen Umfang von 45 Minuten durch Schulen.
-
Bei einer Nutzung nach Abs.1 an Sonn- und Feiertagen wird auf die Gebühren ein Zuschlag von 30 v. H. erhoben.
-
Für die Belegung von Flächen außerhalb der angemieteten Wasserflächen für Trockenübungen, Gymnastik und Ähnliches sowie für die Belegung von Räumen und die Benutzung von Ausstattungsgegenständen werden Gebühren nach Anlage 3 erhoben oder durch gesonderte Nutzungsvereinbarungen festgelegt.
§ 7
Sonderaktionen und Sonderkarten
Für Sonderaktionen (z. B. zum Zweck der Besucherwerbung) können - auch in Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Partnern - Sonderkarten angeboten werden. Hierbei kann von den Gebühren nach §§ 3 bis 6 abgewichen werden.
§ 8
Gebührenermäßigungen; Gebührenbefreiungen
-
Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführte „Ermäßigte Gebühr“ gilt bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises für folgende Personengruppen:
-
Vollzeit- und Berufsschüler;
-
Studierende an Hochschulen und vergleichbaren Ausbildungsstätten;
-
Personen mit Nürnberg-Pass;
-
Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten sowie Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen;
-
schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindesten 50.
-
-
Personen unter 18 Jahren haben sich auf Verlangen durch Bundespersonalausweis oder ein vergleichbares Dokument zum Nachweis des Unterschreitens der Altersgrenze auszuweisen.
-
Vereine, die nach den Sportförderrichtlinien der Stadt in der jeweils geltenden Fassung förderfähig sind, erhalten eine Ermäßigung in Höhe des nachgewiesenen Kinder- und Jugendanteils des Vereins. Bei Verbänden und dem Versehrtensport wird das Vierfache des Kinder- und Jugendanteils, mindestens aber 30 v.H. unterstellt.
-
Freien Eintritt in die städtischen Bäder erhalten:
-
Ehrenbürger der Stadt sowie Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson;
-
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson;
-
Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, die auf Grund des Merkzeichens B im Schwerbehindertenausweis erforderlich sind.
-
§ 9
Begriffsbestimmungen
-
Erwachsene:
Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr;
-
Kinder und Jugendliche:
Besucher vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
-
Gruppe 1:
ein Erwachsener mit bis zu drei Kindern und/oder Jugendlichen;
-
Gruppe 2:
zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern und/oder Jugendlichen;
-
Familie 1:
ein Elternteil bzw. Großelternteil mit einem oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern. Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
-
Familie 2:
beide Elternteile bzw. Großelternteile mit einem oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern. Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS – BädGebS) vom 11. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 623, ber. 2004 S. 250), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. April 2012 (Amtsblatt S. 142), außer Kraft.
* Tag der Bekanntmachung: 02.05.2013
Anlage 1
Anlage 1 – Gebühren für den öffentlichen Badebetrieb (§ 3)
|
Gebühren in EUR |
|||||||
Tarif I |
Tarif II |
Tarif III |
Tarif IV |
Feier-abend- tarif |
Nachgebühr |
20er-Karte |
10+1- Karte |
|
Hallenbäder Katzwangbad und Nordostbad |
|
|
|
|
|
|
|
|
Erwachsene |
5,40 |
|
|
|
|
|
97,20 |
54,00 |
Ermäßigte Gebühr |
3,60 |
|
|
|
|
|
64,80 |
36,00 |
Kinder und Jugendliche |
2,50 |
|
|
|
|
|
45,00 |
25,00 |
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass |
1,90 |
|
|
|
|
|
34,20 |
19,00 |
Gruppe 1 |
7,70 |
|
|
|
|
|
138,60 |
77,00 |
Gruppe 2 |
11,80 |
|
|
|
|
|
212,40 |
118,00 |
Familie 1 |
7,70 |
|
|
|
|
|
138,60 |
77,00 |
Familie 2 |
11,80 |
|
|
|
|
|
212,40 |
118,00 |
|
||||||||
Freibäder Westbad, Stadionbad und Naturgartenbad |
|
|
|
|
|
|
|
|
Erwachsene |
5,40 |
|
|
|
3,70 |
|
97,20 |
54,00 |
Ermäßigte Gebühr |
3,60 |
|
|
|
2,60 |
|
64,80 |
36,00 |
Kinder und Jugendliche |
2,50 |
|
|
|
1,80 |
|
45,00 |
25,00 |
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass |
1,90 |
|
|
|
1,50 |
|
34,20 |
19,00 |
Gruppe 1 |
7,70 |
|
|
|
5,20 |
|
138,60 |
77,00 |
Gruppe 2 |
11,80 |
|
|
|
8,80 |
|
212,40 |
118,00 |
Familie 1 |
7,70 |
|
|
|
5,20 |
|
138,60 |
77,00 |
Familie 2 |
11,80 |
|
|
|
8,80 |
|
212,40 |
118,00 |
|
||||||||
Hallenbäder Südstadtbad und Langwasserbad |
|
|
|
|
|
|
|
|
Erwachsene |
|
5,40 |
7,80 |
9,70 |
|
1,50 |
97,20 |
54,00 |
Ermäßigte Gebühr |
|
3,60 |
5,30 |
6,60 |
|
1,40 |
64,80 |
36,00 |
Kinder und Jugendliche |
|
2,50 |
3,50 |
4,30 |
|
0,70 |
45,00 |
25,00 |
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass |
|
1,90 |
2,40 |
3,00 |
|
0,50 |
34,20 |
19,00 |
Gruppe 1 |
|
7,70 |
11,40 |
13,00 |
|
1,80 |
138,60 |
77,00 |
Gruppe 2 |
|
11,80 |
17,20 |
21,00 |
|
2,30 |
212,40 |
118,00 |
Familie 1 |
|
7,70 |
11,40 |
13,00 |
|
1,80 |
138,60 |
77,00 |
Familie 2 |
|
11,80 |
17,20 |
21,00 |
|
2,30 |
212,40 |
118,00 |
|
||||||||
Halbjahreskarte für alle Bäder (§ 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) für den Eintritt in den Tarifen I und II |
Hauptkarte |
Nebenkarte Familie |
|
|
|
|
|
|
Erwachsene |
231,00 |
192,90 |
|
|
|
|
|
|
Ermäßigte Gebühr |
151,00 |
129,60 |
|
|
|
|
|
|
Kinder und Jugendliche |
128,00 |
112,80 |
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
Jahreskarte für alle Bäder (§ 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4) für den Eintritt in den Tarifen I und II |
Karte |
|
|
|
|
|
|
|
Erwachsene |
400,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Ermäßigte Gebühr |
260,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Kinder und Jugendliche |
224,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Anlage 2
Anlage 2 – Gebühren für den öffentlichen Saunabetrieb (§ 4)
|
Gebühren in EUR |
|||
Tageskarte |
vier Stunden |
zwei Stunden |
Nachgebühr |
|
Sauna im Hallenbad Katzwangbad |
|
|
|
|
Erwachsene |
16,00 |
|
|
|
Ermäßigte Gebühr |
12,80 |
|
|
|
Kinder und Jugendliche |
7,90 |
|
|
|
|
||||
Sauna in den Hallenbädern Südstadtbad und Langwasserbad |
|
|
|
|
Erwachsene |
21,00 |
18,70 |
16,00 |
1,80 |
Ermäßigte Gebühr |
19,80 |
15,20 |
12,80 |
1,70 |
Kinder und Jugendliche |
12,50 |
9,70 |
7,90 |
1,20 |
|
||||
Geldwertkarte für alle Saunen |
Betrag |
Ermäßigung |
|
|
|
100,00 |
5 % |
|
|
|
200,00 |
10 % |
|
|
|
500,00 |
15 % |
|
|
|
||||
Pfandgebühr für Geldwertkarte (wird bei Rückgabe erstattet) |
10,00 |
|
|
Anlage 3
Anlage 3 – Gebühren für Kurse; sonstige Gebühren (§ 5, § 6 Abs. 3)
|
Gebühren in EUR |
Kurse |
|
Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten (ab acht Kinder) |
109,00 |
Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten in Kleingruppen (maximal sieben Kinder) |
139,00 |
|
|
Sonstige Gebühren |
|
Erhöhte Eintrittsgebühr bei nicht satzungsgemäß entrichteter Gebühr |
68,00 |
Wertersatz für nicht zurückgegebene Garderobenschrankschlüssel |
58,00 |
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung bzw. Teilstornierung eines Kurses |
28,00 |
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung eines Kindergeburtstages |
50,00 |
Verlust des elektronischen Datenträgers für Mehrfacheintritte (Halbjahreskarte, Jahreskarte, 10+1-Karte, 20er-Karte) |
12,00 |
Verlust einer Geldwertkarte |
12,00 |
Verlust des elektronischen Datenträgers für Einzeleintritte |
7,00 |
|
|
Gebühren für Räume, Flächen und die Benutzung von Ausstattungsgegenständen |
|
Mehrzweckraum im Langwasserbad pro Stunde ohne Ausstattung mit Bestuhlung |
22,00 25,00 |
Fitnessraum im Langwasserbad mit schwimmsportspezifischen Geräten pro Stunde |
35,00 |
Lagervolumen, pro Monat, je m³ |
11,30 |
Anlage 4
Anlage 4 – Gebühren für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen (§ 6)
Gebühren pro Nutzungseinheit (§ 6 Abs. 1)
Schulen |
Hallenbäder in EUR |
Freibäder in EUR |
|||
Südstadtbad |
Nordostbad |
Langwasserbad |
Katzwangbad |
Stadionbad, Westbad, Naturgartenbad |
|
25 m - Bahn |
21,20 |
21,20 |
21,20 |
21,20 |
|
50 m - Bahn |
|
|
42,40 |
|
27,30 |
Nichtschwimmer- oder Lehrschwimmbecken |
63,60 |
63,60 |
63,60 |
42,70 |
71,50 |
Sprunggrube |
21,20 |
|
|
|
|
Springerbecken |
|
|
78,00 |
|
|
Saunabecken |
63,60 |
|
|
|
|
Sprungturm |
57,20 |
|
|
|
|
Förderfähige Sportvereine, Verbände |
Hallenbäder in EUR |
Freibäder in EUR |
|||
Südstadtbad |
Nordostbad |
Langwasserbad |
Katzwangbad |
Stadionbad, Westbad, Naturgartenbad |
|
25 m - Bahn |
24,80 |
24,80 |
24,80 |
24,80 |
|
50 m - Bahn |
|
|
49,50 |
|
35,80 |
Nichtschwimmer- oder Lehrschwimmbecken |
81,40 |
81,40 |
81,40 |
51,50 |
95,20 |
Sprunggrube |
24,80 |
|
|
|
|
Springerbecken |
|
|
98,10 |
|
|
Saunabecken |
80,30 |
|
|
|
|
Sprungturm |
66,70 |
|
|
|
|
Gemeinnützige Einrichtungen |
Hallenbäder in EUR |
Freibäder in EUR |
|||
Südstadtbad |
Nordostbad |
Langwasserbad |
Katzwangbad |
Stadionbad, Westbad, Naturgartenbad |
|
25 m - Bahn |
22,90 |
22,90 |
22,90 |
22,90 |
|
50 m - Bahn |
|
|
45,10 |
|
34,10 |
Nichtschwimmer- oder Lehrschwimmbecken |
68,80 |
68,80 |
68,80 |
46,50 |
86,90 |
Sprunggrube |
22,90 |
|
|
|
|
Springerbecken |
|
|
86,90 |
|
|
Saunabecken |
68,20 |
|
|
|
|
Sprungturm |
63,30 |
|
|
|
|
Sonstige Nutzer |
Hallenbäder in EUR |
Freibäder in EUR |
|||
Südstadtbad |
Nordostbad |
Langwasserbad |
Katzwangbad |
Stadionbad, Westbad, Naturgartenbad |
|
25 m - Bahn |
29,70 |
29,70 |
29,70 |
29,70 |
|
50 m - Bahn |
|
|
59,40 |
|
39,60 |
Nichtschwimmer- oder Lehrschwimmbecken |
89,10 |
89,10 |
89,10 |
55,00 |
101,20 |
Sprunggrube |
29,20 |
|
|
|
|
Springerbecken |
|
|
96,80 |
|
|
Saunabecken |
89,10 |
|
|
|
|
Sprungturm |
80,30 |
|
|
|
|